Leider dürfen Sie nicht am Flughafen arbeiten!

Begründung:

Die Luftfahrtbehörde prüft, ob Sie „zuverlässig“ sind, um im Sicherheitsbereich des Flughafens arbeiten zu dürfen. Liegen Vorstrafen vor, gelten Sie gemäß Luftsicherheitsgesetz als „nicht zuverlässig“ und dürfen nicht am Flughafen arbeiten.

Es gibt sicherlich Ausnahmen, aber die Luftfahrtbehörde ist da sehr streng. Gern informieren Sie sich im §7 des Luftsicherheitsgesetzes selbst.

Sollten die Vorstrafen nach 5 oder 10 Jahren verjährt sein, freuen wir uns auf eine erneute Bewerbung bei uns!