Am Flughafen dürfen nicht alle Menschen arbeiten!
Um im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeiten zu dürfen, benötigen Sie einen Flughafenausweis. Diesen erhalten Sie jedoch erst, wenn Sie von der Luftfahrtbehörde als „zuverlässig“ eingestuft werden.
In dieser sogenannten „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ werden diese Fakten über Sie geprüft:
- Wo haben Sie in den letzten 10 Jahren gewohnt.
- Wo haben Sie in den letzten 5 Jahren gearbeitet.
- Ob Sie in den letzten (mindestens) 10 Jahren straffrei waren.
Teilweise müssen Sie diese Dinge auch nachweisen (können) um die Luftfahrtbehörde zu unterstützen.
Welche Unterlagen Sie benötigen, ist jedoch extrem komplex und immer von Ihnen, also vom „Einzelfall“ abhängig! Wir haben uns daher dazu entschlossen verschiedene „Konstellationen“ aufzuzeigen. Wählen Sie bitte welche Eigenschaften am ehesten zu Ihnen passen und erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und einholen müssen:
Ich habe einen deutschen Personalausweis, seit mehr als 10 Jahren lebe und arbeite ich in Deutschland!
Entscheidend: Sie (und Ihr Wohnort) waren stets in Deutschland gemeldet!
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Eine ausführliche Versicherungsübersicht Ihrer Krankenkasse(n) mit allen Arbeitgebern der letzten 5 Jahre.
Es müssen konkret alle Arbeitgeber (das kann auch das Arbeitsamt oder Jobcenter sein!) aufgeführt und vermerkt sein.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die letzten 5 Jahre komplett aufgeführt werden – 4 Jahre und 11 Monate reichen leider nicht aus. Für diese Unterlage entweder persönlich bei Ihrer Krankenkassen-Filiale vorbei gehen und Sie erhalten diese Unterlage kostenlos und im Regelfall sofort.
Alternativ rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und Sie erhalten die Unterlage per Post oder noch besser und schneller: Per E-Mail! - Eine Auflistung der Wohnorte, wo Sie die letzten 10 Jahre gewohnt haben.
Diese Liste können Sie selbst auf einen Zettel schreiben. Entscheidend ist: Es geht um die Adressen, wo Sie offiziell gemeldet waren!
Sie müssen bitte alle Meldeadressen monatsgenau aufschreiben.
Sollten Sie diese Angaben nicht machen können (weil Sie z.B. zu oft umgezogen sind), können Sie auch eine erweiterte Meldebescheinigung der letzten 10 Jahre vom Bürgeramt einholen!
Ich habe einen deutschen Personalausweis, war aber in den letzten 5 Jahren im Ausland und habe dort gearbeitet!
Beispiel für diesen „Fall“: Sie haben in den letzten 5 Jahren für ein halbes Jahr im Ausland als Animateur gearbeitet.
Fall 1: Sie haben im Ausland gearbeitet, aber waren trotzdem in Deutschland gemeldet und krankenversichert: Gehen Sie bitte zu Punkt 1.
Fall 2: Sie haben im Ausland gearbeitet und haben sich auch in Deutschland abgemeldet (Krankenkasse und Wohnort), dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Eine ausführliche Versicherungsübersicht Ihrer Krankenkasse(n) mit allen Arbeitgebern der letzten 5 Jahre.
Es müssen konkret alle Arbeitgeber (das kann auch das Arbeitsamt oder Jobcenter sein!) aufgeführt und vermerkt sein.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die letzten 5 Jahre komplett aufgeführt werden – 4 Jahre und 11 Monate reichen leider nicht aus. Für diese Unterlage entweder persönlich bei Ihrer Krankenkassen-Filiale vorbei gehen und Sie erhalten diese Unterlage kostenlos und im Regelfall sofort.
Alternativ rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und Sie erhalten die Unterlage per Post oder noch besser und schneller: Per E-Mail! - Sie benötigen Arbeitsverträge aus dem Ausland für die Zeit, die Sie dort gearbeitet haben. Alternativ sind auch alle Lohnabrechnungen ausreichend. In bestimmten Fällen müssen diese auch notariell übersetzt werden.
- Eine Auflistung der Wohnorte, wo Sie die letzten 10 Jahre gewohnt haben.
Diese Liste können Sie selbst auf einen Zettel schreiben. Entscheidend ist: Es geht um die Adressen, wo Sie offiziell gemeldet waren!
Sie müssen bitte alle Meldeadressen monatsgenau aufschreiben.
Sollten Sie diese Angaben nicht machen können (weil Sie z.B. zu oft umgezogen sind), können Sie auch eine erweiterte Meldebescheinigung der letzten 10 Jahre vom Bürgeramt einholen! - Sie benötigen eine Meldebescheinigung für die Wohnort(e), an denen Sie im Ausland gewohnt haben aus dem Land, in dem Sie waren. Dies kann oftmals sehr schwierig sein, weil es eine sog. „Meldebescheinigung“ im Ausland oft nicht gibt.
- Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Land, in dem Sie gearbeitet haben. Oder zumindest einen Nachweis über die Straffreiheit in diesem Land wo Sie gearbeitet und gemeldet waren.
Anmerkung für einen solchen Fall:
Sollten Sie auf einem Kreuzfahrtschiff gearbeitet haben, sind diese Nachweise unmöglich einzuholen. Ein Kreuzfahrtschiff ist quasi „länderlos“. Dieser Personenkreis darf leider nicht am Flughafen arbeiten – auch wenn auf Kreuzfahrtschiffen sehr starke Sicherheitsvorkehrungen gelten.
Ich habe einen türkischen Pass, arbeite und lebe seit mehr als 5 Jahren in Deutschland!
Sie haben Glück, weil die türkische Botschaft so toll arbeitet und Ihnen alle erforderlichen Unterlagen unproblematisch aushändigt!
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Eine ausführliche Versicherungsübersicht Ihrer Krankenkasse(n) mit allen Arbeitgebern der letzten 5 Jahre.
Es müssen konkret alle Arbeitgeber (das kann auch das Arbeitsamt oder Jobcenter sein!) aufgeführt und vermerkt sein.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die letzten 5 Jahre komplett aufgeführt werden – 4 Jahre und 11 Monate reichen leider nicht aus. Für diese Unterlage entweder persönlich bei Ihrer Krankenkassen-Filiale vorbei gehen und Sie erhalten diese Unterlage kostenlos und im Regelfall sofort.
Alternativ rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und Sie erhalten die Unterlage per Post oder noch besser und schneller: Per E-Mail! - Eine erweiterte Meldebescheinigung der letzten Jahre vom Bürgeramt.
- Von der türkischen Botschaft: Nachweise über die Straffreiheit in der Türkei, Nachweise über die Wohnorte sowie Arbeitgeber in der Türkei bevor Sie nach Deutschland gekommen sind. Achtung: In Summe müssen die letzten 10 Jahre nachgewiesen werden!
Ich habe einen nicht-deutschen Pass und lebe länger als 10 Jahre in Deutschland!
Entscheidend: Sie (und Ihr Wohnort) waren stets in Deutschland gemeldet!
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Eine ausführliche Versicherungsübersicht Ihrer Krankenkasse(n) mit allen Arbeitgebern der letzten 5 Jahre.
Es müssen konkret alle Arbeitgeber (das kann auch das Arbeitsamt oder Jobcenter sein!) aufgeführt und vermerkt sein.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die letzten 5 Jahre komplett aufgeführt werden – 4 Jahre und 11 Monate reichen leider nicht aus. Für diese Unterlage entweder persönlich bei Ihrer Krankenkassen-Filiale vorbei gehen und Sie erhalten diese Unterlage kostenlos und im Regelfall sofort.
Alternativ rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und Sie erhalten die Unterlage per Post oder noch besser und schneller: Per E-Mail! - Eine erweiterte Meldebescheinigung der letzten 10 Jahre vom Bürgeramt.
Ich habe einen nicht-deutschen Pass und lebe weniger als 10 Jahre in Deutschland!
Es ist nahezu unmöglich alle Unterlagen für die Luftfahrtbehörde einzuholen!
Zu 99% ist es nicht möglich, dass Sie am Flughafen arbeiten dürfen.
Sie benötigen:
- Einen Nachweis, wo Sie die letzten 5 Jahre gearbeitet haben – auch aus Ihrem Heimatland.
- Einen Nachweis, wo Sie die letzten 10 Jahre gewohnt haben – auch aus Ihrem Heimatland.
- Einen Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben – auch aus Ihrem Heimatland.
All diese Nachweise müssen im Anschluss auch noch notariell beglaubigt und übersetzt werden!
Diese Vorgaben der Luftfahrtbehörde sind in diesem Fall eigentlich nicht erfüllbar!
Sie können sich auch schon vor der Bewerbung um diese Unterlagen kümmern.
Achtung: Sollten Sie eine erweiterte Meldebescheinigung benötigen, darf diese bei der Antragstellung bei der Luftfahrtbehörde nicht älter als 4 Wochen sein!
Sollten Sie Probleme bei der Beschaffung der Unterlagen haben, unterstützen wir Sie natürlich mit allen Kräften!