Leider dürfen Sie (noch) nicht am Flughafen arbeiten.

Begründung:

Die Luftsicherheitsbehörde benötigt diese Nachweise (!!!) aus den letzten 10 Jahren:

  1. Wo Sie die letzten 10 Jahre gewohnt haben (in Deutschland kann man dies über die erweiterte Meldebescheinigung nachweisen)
  2. Wo Sie die letzten 10 Jahre gearbeitet haben (Arbeitsverträge o.ä.).
  3. Dass Sie in den letzten 10 Jahren keine Vorstrafen bekommen haben (z.B. über das polizeiliche Führungszeugnis).

Sie würden also all diese Unterlagen aus Ihrem Heimatland benötigen. In den meisten Ländern gibt es solche Dokumente aber leider nicht und es ist extrem aufwändig (oder unmöglich), solche Nachweise zu beschaffen.

Sollten Sie diese Unterlagen dennoch beschaffen können, melden Sie sich bei uns gern erneut und reichen diese Unterlagen bei uns zur Prüfung ein.